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Schon gewusst? Infos zur Schulpflicht

Wer ist in Niedersachsen "schulpflichtig"?

November 2020 - Die Schulpflicht endet nicht - wie häufig angenommen - mit dem 18. Lebensjahr. Wer die Haupt- oder Realschule bzw. Oberschule verlässt, ist in der Regel noch schulpflichtig. Das heißt, direkt nach Klasse 9 oder 10 ist die Aufnahme eines Praktikums oder einer Arbeitsstelle nicht möglich. Insgesamt beträgt die Schulpflicht in unserem Bundesland 12 Jahre.

Welche Möglichkeiten gibt es nach Kl. 9/10?

 

Nach dem Schulabschluss gibt es verschiedene Möglichkeiten z. B. eine duale (=betriebliche) Ausbildung beginnen, eine berufsbildende Schule mit Vollzeitunterricht besuchen (z. B. Fachoberschule/Berufsfachschule an der BBS Ammerland) oder ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren (hier "ruht" die Schulpflicht). Auch der Besuch eines allgemeinen oder beruflichen Gymnasiums ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

 

Weitere Informationen gibt es z. B. hier:

https://www.rlsb.de/themen/schueler/schulbesuch/schulpflicht